Harte Zeiten, insbesondere für Mobile-und Online-Music Startups. Nach Aussagen der GEMA, hat Jamba bei der Bitkom ganze Arbeit geleistet: Der GEMA-Rahmenvertrag für alle Bitkom-Mitglieder wurde gekündigt und jedes Unternehmen muss nun selbst um die jeweiligen Musikrechte verhandeln.
In den USA muss ein Klingeltonanbieter mit jedem einzelnen Musikverlag um die Rechte an deren Songs verhandeln – und da können je nach Repertoire schon mal Tausend Einigungen nötig sein. Natürlich, wenn man eine Einigung mit den großen Verlagen erzielt hat, sind die vielen kleinen Label meist nur noch Fleißarbeit. Und doch hatte die Klingeltonindustrie in Deutschland dagegen bisher fast eine paradiesische Situation: Fast alle Musiker und Musikverlage werden in Deutschland durch die GEMA vertreten. Also gibt es auf Seiten der Musikverlage nur einen Ansprechpartner. Zusätzlich hatte die BITKOM, als Zusammenschluss der Online-Wirtschaft einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen den jedes BITKOM-Mitglied nutzen konnte.
Doch kein Paradies ohne Apfel. Denn der Rahmenvertrag sah vor, dass offene Tarif- und Abrechnungsfragen noch im ersten Halbjahr 2007 geklärt werden müssen. Wie der GEMA-Chef Harald Heker gestern in einer Presseerklärung mitteilte, sind diese Verhandlungen leider gescheitert und die GEMA kündigt den Rahmenvertrag mit der BITKOM zum 30. Juni 2007. Der Apfel im Paradies war, nach Aussagen der GEMA, das Klingelton-Unternehmen Jamba das inzwischen einem Joint-Venture aus den US-Konzernen VeriSign, Inc. (NASDAQ: VRSN) und News Corporation (NYSE: NWS, NWS.A; ASX: NWS, NWSLV) gehört. Jamba „war als aggressivstes Unternehmen im Bereich der Abonnements in dieser Frage nicht zur Offenlegung der Zahlen und zu einigungsfähigen Kompromissen bereit“.
Damit muss jeder deutsche Anbieter von Klingeltönen, Musik-Streams oder -Downloads einen eigenen Vertrag mit der GEMA abschließen. Ärgerlich ist das besonders für StartUps in den Bereichen Mobile-Music und Online-Music.

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